Personalabrechnung

 

 Buchhaltung

 


Leistungsbeschreibung für lfd. Buchen gemäß § 6 Nr. 3 u. 4 Steuerberatungsgesetz

Das lfd. Buchen umfasst das erfassen der Geschäftsvorfälle nach Belegen (auch digital) und deren laufende Verbuchung gemäß § 6 Nr. 3 u. 4 Steuerberatungsgesetz